Bürgeraktion Bessungen-Ludwigshöhe

Informationen für den Flohmarkt zum 42. Brunnebittfest am 23. und 24. Juni 2023



Um am Brunnebittfest-Flohmarkt teilnehmen zu können, muss vorher ein „Flohmarkt-Button“ erworben werden.
Der Verkauf findet am 3. Juni 2023, ab 9 Uhr, im Vereinsheim des Wanderclub Falke 1916, Bessunger Straße 69 statt.



• Der Flohmarkt zum 42. Brunnebittfest beginnt am 23. Juni um 16 Uhr und endet am 24. Juni gegen 16 Uhr.

• Der Flohmarkt findet auf der Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und Ludwigshöhstraße sowie auf der Ostseite der Eichwiesenstraße und einem Teil der Forstmeisterstraße auf fest vorgegebenen Standplätzen statt.

Außerhalb ausgewiesener Flächen ist das Aufstellen von Flohmarktständen untersagt! Die Straße darf nicht mit Ständen, Zelten o.ä. verstellt werden, um Einsatzkräften und Rettungsfahrzeugen die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen!

Einzige Zufahrtsstraßen für die Flohmarkt-Beschicker (Aufbau: Freitag, 23. Juni, ab 14 Uhr) sind die Niederstraße (Zufahrt von Ost und West) sowie die Bessunger Straße von der Ludwigshöhstraße kommend.

• Die
einzige Ausfahrt führt über die Bessunger Straße in westlicher Richtung auf die Heidelberger Straße.

• Die Standgebühr für beide Tage (Freitag, 23. Juni/Samstag 24. Juni) beträgt 25,00 Euro pro Stand, zzgl. 25,00 Euro Kaution.

• Die Rückgabe der Kaution gegen Vorlage des Vertrags erfolgt im Vereinsheim des Wanderclubs „Die Falken“, Bessunger Straße/Ecke Eichwiesenstraße. Die Öffnungszeiten sind am Freitag (23. Juni) von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr und am Samstag (24. Juni) von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Die Rückgabe der Kaution erfolgt nur dann, wenn der Standplatz nach Ablauf des Flohmarktes ordnungsgemäß verlassen wurde. Das beinhaltet auch, dass evtl. anfallender Müll nicht auf dem Flohmarktgelände verbleibt, sondern von den Beschickern wieder mitgenommen werden muss!

Die Gebühr für Flohmarktstände, die kurzfristig zurückgegeben werden, kann nur dann erstattet werden, wenn sich ein anderer Interessent für diesen Platz findet. Die Kaution wird selbstverständlich zurückgezahlt.

• Verantwortlich und haftbar für die Einhaltung der Bestimmungen zum Flohmarkt sowie für die ordnungsgemäße Reinigung des Standplatzes nach Ende des Flohmarktes ist der Unterzeichner dieses Vertrages.

Bei der Endabnahme des Standplatzes ist der Vertrag bitte vorzulegen! Erst nach Abgleich des Vertrages kann die Kaution zurück erstattet werden. Sollte der Vertrag am Abnahmetag nicht vorliegen, ist eine nachträgliche Prüfung des Vertrags in der Geschäftsstelle der Bürgeraktion Bessungen-Ludwigshöhe e.V. erforderlich; erst danach kann die Kaution erstattet werden.

• Die Größe der Stände darf maximal eine Tapeziertischbreite und -tiefe betragen! Zelte sind nicht erlaubt!

• Das Anbieten von Lebensmitteln, lebenden Tieren, Waffen, pornografischem Material und NS-Produkten ist auf dem Flohmarkt untersagt!

• Professionelle Händler sind nicht zugelassen. Es darf keine Massen-Neuware zum Verkauf angeboten werden!

• Den Anweisungen des Veranstalters (BBL) ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Platzverbot nach sich ziehen.

• Die BBL behält sich vor, aufgrund höherer Gewalt gegebenenfalls einen Platztausch vorzunehmen.




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